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Artikel 3 Vereinb. Art. 15a B-VG; Hochwasserschutz im Bereich der österreichischen Donau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.3.2007

Artikel 3

(1) Die Vertragsparteien gehen von förderbaren Kosten für die Durchführung der in der Anlage dargestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der österreichischen Donau in der Höhe von € 420,3 Millionen (in Worten: Euro Vierhundertzwanzigmillionendreihunderttausend) auf der Preisbasis 2005 aus, die wie folgt zu bedecken sind:

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, neuerlich Verhandlungen für den Fall aufzunehmen, dass absehbar ist, dass die oben angeführten förderbaren Kosten erheblich überschritten werden.

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