Eigenleistung bei Tagesstruktur
§ 21.
Bei der Förderung von Leistungen der Tagesstruktur ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30 vH der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Eigenleistung bei Tagesstruktur
§ 21.
Bei der Förderung von Leistungen der Tagesstruktur ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30 vH der pflegebezogenen Geldleistungen zu erbringen.
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