Beratung
§ 17.
Das Land Wien trifft Vorsorge, dass zur Verbesserung der Selbstbestimmung und des Umgangs mit der Behinderung sowie der Bewältigung schwieriger Lebens- und Alltagssituationen Beratungsleistungen angeboten werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
