Persönliche Assistenz
§ 14.
Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, in einem Privathaushalt ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Persönliche Assistenz
§ 14.
Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, in einem Privathaushalt ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.
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