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§ 3 Wiener Hundeführscheinverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

§ 3.

(1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.

(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie

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