Konzessionsansuchen
§ 4.
Die Konzession erteilt der Magistrat auf Ansuchen des Konzessionswerbers. Das Ansuchen um Konzessionsverleihung ist schriftlich einzubringen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Name, Geburtsdatum und Wohnadresse des Konzessionswerbers, bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und eingetragenen Erwerbsgesellschaften deren Bezeichnung (Firma) und Sitz,
- 2. Standort des Unternehmens,
- 3. Zeitraum, für den die Konzession angestrebt wird,
- 4. Unterschrift des Konzessionswerbers oder seines ausgewiesenen Vertreters.
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