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Artikel 1 2. Vereinb. gem. Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Hochwasserschutz der österr. Donau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.10.2013

Artikel 1

In Verfolgung und aufbauend sowie ergänzend zur Vereinbarung BGBl. II Nr. 67/2007 kommen die Vereinbarungsparteien überein, die gegenständliche Vereinbarung über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau zu schließen.

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