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Artikel 8 Vereinb. Art. 15a B-VG; Pers. Lehrer allg. Pflichtsch., Förd. Wohnbau und Wohnhaussan. sowie Dotierung Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1989

Schlußbestimmungen

Artikel 8

Abänderung und Kündigung

Eine Abänderung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.

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