vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 38 UFG 1967

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.12.2024

Verweisungen auf andere Gesetze

§ 38.

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Oktober 2024 geltenden Fassung anzuwenden.

09.12.2024

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte