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§ 1 Wiener Feuerwehr-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.9.1957

I. ABSCHNITT: FREIWILLIGE FEUERWEHREN.

Bezeichnung.

§ 1.

Die Freiwilligen Feuerwehren (in der Folge kurz: Wehren) haben die Be­zeichnung "Freiwillige Feuerwehr Wien -" unter Beifügung der näheren Orts­bezeichnung zu führen.

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