Entscheidungsfrist
§ 74c.
Das Verwaltungsgericht Wien hat in den Angelegenheiten des § 94 Abs. 2 bis 5 binnen sechs Wochen nach Vorlage der Beschwerde zu entscheiden.
16.04.2014
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Entscheidungsfrist
§ 74c.
Das Verwaltungsgericht Wien hat in den Angelegenheiten des § 94 Abs. 2 bis 5 binnen sechs Wochen nach Vorlage der Beschwerde zu entscheiden.
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