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§ 3 LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 3
Pflegegebühr Hospiz am See

(1) Die Pflegegebühr der allgemeinen Pflegeklasse für einen Tag im privaten gemeinnützigen Hospiz am See wird mit Euro € 979,58 festgesetzt.

(2) In diesem Tarif ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

30.12.2025

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