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§ 1 PZV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2023

1. Abschnitt
Räumlicher Entwicklungsplan

§1
Grundsätze der Erstellung

Die planliche Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes ist in elektronischer Form auf Basis der digitalen Katastralmappe (DKM) im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage zu erstellen. Dabei ist als Grundlage eine weitere geeignete Basiskarte (Reliefkarte, Orthofoto u.dgl.) zu verwenden.

29.06.2023

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