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§ 2 Tarifverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2012

§ 2
Allgemeines

(1) Andere als in dieser Verordnung angeführte Tarife dürfen im Fahrpreisanzeiger nicht programmiert werden.

(2) In den im 2. Abschnitt festgesetzten Tarifen sind 10% Umsatzsteuer enthalten.

21.12.2015

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