§ 64d
Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
(1) Art. LXII des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 6 und 38 Abs. 1, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die §§ 6 und 38 Abs. 1 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
(3) Kundmachungen nach § 14 Abs. 6 in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022, die vor dem 1. Juli 2022 begonnen wurden, sind nach den Bestimmungen in der Fassung vor LGBl.Nr. 4/2022 zu beenden.
25.02.2022
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