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§ 36 Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.10.2003

2. Abschnitt
Verteilernetze

§ 36
Erfordernis der Konzession

Der Betrieb eines Verteilernetzes bedarf einer Konzession. Diese berechtigt zum Netzbetrieb innerhalb eines örtlich umschriebenen bestimmten Gebietes.

14.12.2015

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