vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 L-AWG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2006

§ 22
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte