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Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1989

§ 0 Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 37/1989

Typ

Vereinbarung gem. Art.15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.08.1989

Index

43 Volkswohnungswesen, Wohnbauförderung

Langtitel

Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds

StF: LGBl.Nr. 37/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a

B-VG:

Im RIS seit

16.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2025

Gesetzesnummer

20000365

Dokumentnummer

LVB40005030

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