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Artikel 8 Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.1989

Schlussbestimmungen

Artikel 8
Abänderung und Kündigung

Eine Abänderung oder Kündigung dieser Vereinbarung ist nur im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.

16.12.2015

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