7. Abschnitt*)
Wohnbauförderungsbeitrag, Tarif
§ 24*)
Der Tarif für Dienstnehmer und Dienstgeber beträgt 0,5 %. Im Übrigen gilt für die Erhebung und Verwaltung des Wohnbauförderungsbeitrags die einschlägige Regelung des Bundes.
*) Fassung LGBl.Nr. 13/2018
14.02.2018
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