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§ 28 Lehrerpersonalvertreter-Wahlordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.10.1967

§ 28
Außerkrafttreten von Vorschriften

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Wahl der Lehrervertreter in die Dienstbeschreibungs- und Disziplinarkommissionen, LGBl.Nr. 37/1965, ihre Geltung.

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