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§ 10 L-BSV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.2.2001

§ 10
Täglicher Arbeitsablauf

Die tägliche Arbeit am Bildschirm ist so einzuteilen, dass sie durch Pausen oder anderweitige dienstliche Tätigkeiten unterbrochen wird, welche einen Ausgleich zur bildschirmarbeitsbedingten Belastung des menschlichen Seh-, Bewegungs- und Stützapparates darstellen.

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