II. HAUPTSTÜCK
Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 16
Allgemeines
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist
- a) ein eigener und
- b) ein vom Land oder vom Bund übertragener.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
II. HAUPTSTÜCK
Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 16
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