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§ 3 Statut der Vorarlberger Landesbibliothek

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.1.2017

§ 3*)
Aufgaben

(1) Der Vorarlberger Landesbibliothek werden folgende Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen:

  1. a) Informationszentrum (wissenschaftliche Studienbibliothek) Wissenschaftliche Universalbibliothek zur Förderung interessierter Personen auf den Gebieten der wissenschaftlichen Forschung, der Berufsausbildung und der Weiterbildung, mit den wesentlichen Unteraufgaben und Funktionen:
  1. b) Dokumentationszentrum (spezifische Landesbibliothek) Landeskundliche Sammlung zur Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes, mit den wesentlichen Unteraufgaben:
  1. c) Kommunikationszentrum

(2) Von den Aufgaben, die der Vorarlberger Landesbibliothek gemäß Abs. 1 übertragen sind, sind jene Angelegenheiten ausgenommen, die nach der Geschäftsordnung der Landesregierung der kollegialen Beschlussfassung bedürfen. In diesen Angelegenheiten obliegen der Vorarlberger Landesbibliothek lediglich die Vorbereitung der Beschlüsse der Landesregierung und deren Durchführung.

(3) In Angelegenheiten des Abs. 1 können sich das zuständige Regierungsmitglied oder der Vorstand der zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung in bestimmten Gruppen von Fällen oder in Einzelfällen die Erledigung, die Zustimmung zu oder die vorgängige Kenntnisnahme von Erledigungen vorbehalten. Derartige Vorbehalte bedürfen der Schriftlichkeit.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017

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