§ 56
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Rehabilitationsgesetz, LGBl. Nr. 58/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 26/2017, außer Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft treten.
20.02.2018
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