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§ 12 TBV 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2016

§ 12

Sonstige Abflüsse

Sonstige Abflüsse, insbesondere von Wässern aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie Stallungen, Düngersammelanlagen, Silos und dergleichen, sind so zu planen und auszuführen, dass sie den Anforderungen der Hygiene und des Schutzes der Gesundheit von Menschen entsprechen.

02.05.2016

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