§ 25
Persönliche Voraussetzungen
Zu einer Anzeige nach § 24 Abs. 1 sind berechtigt
- a) natürliche Personen, die voll handlungsfähig und verlässlich sind,
- b) juristische Personen, deren vertretungsbefugte Organe voll handlungsfähig und verlässlich sind,
- c) Körperschaften öffentlichen Rechts, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen.
16.08.2012
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