§ 4
Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer bzw. zur Diplom-
Sozialbetreuerin A, BA und BB
(1) Der Ausbildungslehrgang umfasst:
- a) eine weiterführende theoretische Ausbildung im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten (UE) und
- b) eine weiterführende praktische Ausbildung im Umfang von 600 Stunden,
- die auf mindestens ein Ausbildungsjahr aufzuteilen sind.
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsmodule:
- a) Persönlichkeitsbildung 120 UE
- Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.
- b) Humanwissenschaftliche Grundbildung 120 UE Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.
- c) Politische Bildung und Recht 40 UE
- Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung.
- d) Management und Organisation 80 UE
- e) Ausbildungsschwerpunkt-spezifische Module 240 UE
(3) Die praktische Ausbildung ist wie folgt zu absolvieren:
- a) Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin A:
- 1. Personenzentrierte Alltagsbegleitung und Lebensgestaltung 240 Stunden
- 2. Gerontosoziale Gruppenarbeit 240 Stunden
- 3. Begleitung dementiell erkrankter Menschen 120 Stunden
- b) Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin BA:
- 1. Individuelle Alltagsbegleitung und Lebensgestaltung für Menschen mit Behinderungen 240 Stunden
- 2. Anleitung von Gruppenaktivitäten für Menschen mit Behinderungen 240 Stunden
- 3. Begleitung von Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf 120 Stunden
- c) Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin BB:
- Spezialpraktikum in einem angrenzenden Feld (z. B. sozialökonomische Beschäftigungsbetriebe) 600 Stunden.
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