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§ 3 TSSP 2024

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.1.2005

§ 3

Verbot der Neuerschließung

Die Neuerschließung von Schigebieten und die Neuerschließung von Gebieten für sonstige Freizeit-, Sport- und Erholungszwecke sind nicht zulässig.

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