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§ 5 LBedG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2012

§ 5

Übernahme aus einem anderen Dienstverhältnis zum Land Tirol

Wird ein Bediensteter aus einem Dienstverhältnis zum Land Tirol, auf das dieses Gesetz nicht anzuwenden war, in ein Dienstverhältnis übernommen, auf das dieses Gesetz anzuwenden ist, so ist er vom Zeitpunkt der Übernahme an so zu behandeln, als ob er schon während der Dauer des früheren Dienstverhältnisses Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz gewesen wäre.

28.12.2011

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