§ 45c
Aufgaben des Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer obliegen insbesondere
- a) die Vertretung des Fonds nach außen,
- b) die Besorgung aller zur laufenden Geschäftsführung gehörenden Angelegenheiten,
- c) die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fondsmittel,
- d) die Ausarbeitung der Förderrichtlinien des Fonds sowie der Geschäftsordnung des Fonds,
- e) die Erstellung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses,
- f) die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes,
- g) die Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums.
21.11.2023
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