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§ 38 TTG 2006

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

§ 38

Verfahren

Für die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Beiträge sind die für die Abgabenbehörden des Landes geltenden Verfahrensvorschriften anzuwenden.

21.11.2023

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