§ 10
Aufgaben
Der Vollversammlung obliegen neben den ihr in diesem Gesetz sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten folgende Aufgaben:
- a) die Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 11 Abs. 1,
- b) die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nach § 12,
- c) die Beschlussfassung über die Höhe des Promillesatzes nach § 35 Abs. 3,
- d) die Genehmigung des Jahresabschlusses nach § 29 Abs. 5,
- e) die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
- f) die Erstattung von Anregungen an die Landesregierung auf Festsetzung der Aufenthaltsabgabe nach § 6 Abs. 2 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003,
- g) die Beschlussfassung über die Führung, wesentliche Änderung oder Auflassung erwerbswirtschaftlicher Unternehmen und über die Beteiligung an erwerbswirtschaftlichen Unternehmen,
- h) die Erstattung von Anregungen an die Landesregierung auf Änderung des Namens des Tourismusverbandes.
11.02.2015
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