§ 74
Verhältnis zu den Vorschriften in den Angelegenheiten der Bodenreform
Im Übrigen werden durch dieses Gesetz die Vorschriften in den Angelegenheiten der Bodenreform nicht berührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 74
Verhältnis zu den Vorschriften in den Angelegenheiten der Bodenreform
Im Übrigen werden durch dieses Gesetz die Vorschriften in den Angelegenheiten der Bodenreform nicht berührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)