§ 37
Vorsitz
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, leitet die Verhandlung und handhabt die Geschäftsordnung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 37
Vorsitz
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, leitet die Verhandlung und handhabt die Geschäftsordnung.
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