§ 32
Aufgaben der Ausschüsse
Die Ausschüsse sind, soweit ihnen vom Gemeinderat keine weitergehenden Aufgaben übertragen werden, zur Vorberatung und Antragstellung in den ihnen obliegenden Angelegenheiten berufen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
