§ 34
Satzung
Der Tiroler Bergsportführerverband hat sich eine Satzung zu geben. Sie hat insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über:
- a) die Wahl, die Aufgaben und die Geschäftsführung der Organe;
- b) die Einberufung und die Beschlußfassung der Kollegialorgane;
- c) die innere Organisation und die Einrichtung der Geschäftsstelle;
- d) die Verwaltung des Vermögens.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
