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§ 1 StDigG 2025

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2025

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Ziele und Grundsätze

Sämtliche Dienststellen des Landes Steiermark verfolgen bei der Erledigung ihrer Aufgaben das Ziel, Verfahren und Prozesse weitestgehend digital abzuwickeln. Zu diesem Zweck werden bevorzugt elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt. Der Zugang zu digitalen Prozessen soll möglichst verständlich und einfach gestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger werden bei digitalen Verfahrensschritten unterstützt und es werden leicht zugängliche Hilfestellungen angeboten.

08.01.2026

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