§ 1
Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt den Bedarf an Wohnplätzen und Tagesbetreuungsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fest.
08.01.2026
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt den Bedarf an Wohnplätzen und Tagesbetreuungsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fest.
08.01.2026
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