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§ 1 StBHG-BVO 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 1

Regelungsgegenstand

Diese Verordnung legt den Bedarf an Wohnplätzen und Tagesbetreuungsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fest.

08.01.2026

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