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§ 1 Nationalparkplan für den Nationalpark Gesäuse

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 1

Regelungsgegenstand

Diese Verordnung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der gemäß § 2 des Gesetzes vom 12. März 2002 über den Nationalpark Gesäuse definierten Ziele fest.

30.12.2025

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