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§ 27 StKDBR

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

§ 27

Nebengebühr – Vergütung für verlängerte Dienste von Primarärztinnen/Primarärzte und Departmentleiterinnen/Departmentleitern

Ergibt sich die Notwendigkeit, eine Primarärztin/einen Primararzt oder eine Departmentleiterin/einen Departmentleiter zu einem verlängerten Dienst (25 Stunden) heranzuziehen, so gebührt pro verlängertem Dienst eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 1 200,00 Euro (Montag bis Freitag) bzw. 2 000,00 Euro (Samstag, Sonntag, Feiertag).

15.11.2023

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