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§ 18 StBpG 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

§ 18

Biosphärenpark Gemeinden

Jene Gemeinden, auf deren Gebiet sich ein Biosphärenpark erstreckt, sind berechtigt, die Bezeichnung „Biosphärenparkgemeinde [Gemeindename]" zu führen.

08.09.2022

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