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§ 24a Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.8.2002

§ 24a

Fortzahlung der Bezüge während einer Präsenzdienstleistung

Für die Fortzahlung der Bezüge während einer Präsenzdienstleistung sind die für die Vertragsbediensteten des Landes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2002

18.02.2021

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