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§ 26 StKBFG 2019

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2020

§ 26

Abgabenfreiheit

Die Ausstellung von Bescheiden und sonstige auch im Interesse der Parteien liegende Amtshandlungen auf Grund dieses Gesetzes sind von Landesverwaltungsabgaben befreit.

22.01.2020

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