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§ 6 Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden KindergartenpädagogInnen, ErzieherInnen und KinderbetreuerInnen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

§ 6

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, LGBl. Nr. 2/2019, außer Kraft.

16.01.2020

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