§ 6
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer, LGBl. Nr. 2/2019, außer Kraft.
16.01.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
