§ 6
Geschäftsordnung
(1) Die/Der BürgermeisterIn hat für die Lawinenkommission eine Geschäftsordnung im Verordnungsweg zu erlassen.
(2) Diese Geschäftsordnung hat insbesondere die näheren Bestimmungen über
- 1. die Zusammensetzung und die Tätigkeit,
- 2. die Anzahl der Mitglieder und die Art der Einberufung,
- 3. den örtlichen Zuständigkeitsbereich,
- 4. die Vorgangsweise bei der Aufgabenerfüllung nach § 4 Abs. 1 und 2,
- 5. die allfällige Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedern und
- 6. die Art und den Umfang des Zustandekommens und der Weiterleitung der Beschlüsse
- zu enthalten.
31.01.2019
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
