vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 StKO 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2018

§ 10

Behörde

(1) Behörde im Sinn dieses Gesetzes ist die Gemeinde.

(2) Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

02.02.2018

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte