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Anlage 1 StBRG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.11.2020

Anlage 1

Anlage 1

(zu § 26c Abs. 2)

Prüfschema für die Verhältnismäßigkeitsprüfung

  1. 1. Allgemeininteresse:
  1. a) Aufgrund welchen Allgemeininteresses ist die Regelung erforderlich?
  1. b) Bei der Reglementierung von Gesundheitsberufen, die Auswirkungen auf die Patientensicherheit haben, dient diese der Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus?
  2. c) Welchen Risiken für Berufsangehörige, Verbraucher und Dritte soll das angestrebte Ziel des Allgemeininteresses entgegenwirken?
  1. 2. Angemessenheit
  1. 3. Verhältnismäßigkeit
  1. a) Weshalb ist das angestrebte Ziel nicht durch gelindere Mittel oder bestehende Regelungen erreichbar (Verhältnismäßigkeit)?
  2. b) Warum kann das Ziel nicht durch Maßnahmen erreicht werden, die gelinder sind, als die Tätigkeiten vorzubehalten, dies insbesondere wenn die Vorschriften nur durch den Verbraucherschutz gerechtfertigt sind und sich die identifizierten Risiken auf das Verhältnis zwischen dem Berufsangehörigen und dem Verbraucher beschränken und sich deshalb nicht negativ auf Dritte auswirken?
  1. 4. Kombinatorische Effekte
  1. a) In welchem Verhältnis stehen die Regelungen zu bestehenden Vorschriften, die den Berufszugang oder dessen Ausübung beschränken?
  2. b) Wie tragen die neuen oder geänderten Regelungen kombiniert mit anderen Anforderungen zum Erreichen desselben im Allgemeininteresses liegenden Zieles bei und sind sie hiefür notwendig?
  3. c) Folgende Anforderungen sind zu prüfen, sofern diese für die Art und den Inhalt der neu eingeführten oder geänderten Vorschrift relevant sind:
  1. 5. Auswirkungen
  1. a) den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr,
  2. b) die Wahlmöglichkeit für Verbraucher,
  3. c) die Qualität der Dienstleistung?
  1. 6. Berufsspezifische Zusammenhänge
  1. a) Welcher Zusammenhang besteht zwischen
  1. b) Kann die berufliche Qualifikation auf alternativen Wegen erlangt werden?
  2. c) Können die dem Beruf vorbehaltenen Tätigkeiten mit anderen Berufen geteilt oder nicht geteilt werden und warum?
  3. d) Gibt es im Bereich des Berufs relevante wissenschaftliche und technologische Entwicklungen, die Auswirkungen auf den Abbau oder die Verstärkung der Informationsasymmetrie zwischen Berufsangehörigen und Verbrauchern haben? Wie werden diese Entwicklungen berücksichtigt?
  1. 7. Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
  1. a) eine automatische vorübergehende Eintragung oder einer Pro-forma-Mitgliedschaft bei einer Berufsorganisation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Richtlinie 2005/36/EG ;
  2. b) eine vorherige Meldung einschließlich der geforderten Dokumente gemäß Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 Richtlinie 2005/36/EG oder eine sonstige gleichwertige Anforderung;
  3. c) die Zahlung einer Gebühr oder von Entgelten, die vom Dienstleistungserbringer für die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Zugang zum Beruf oder dessen Ausübung gefordert werden.
  1. 8. Nichtdiskriminierung

Bewirkt die Regelung eine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes, wenn ja aus welchen Gründen?

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020

13.11.2020

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