2. Abschnitt
Kostenzuschüsse
§ 3
Kostenzuschüsse
Auf Antrag sind Menschen mit Behinderung folgende Kostenzuschüsse zu gewähren:
- 1. Kostenzuschüsse für Therapien (§ 4),
- 2. Kostenzuschüsse für Hilfsmittel (§ 5),
- 3. Kostenzuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen (§ 6),
- 4. Kostenzuschüsse für notwendige behinderungsbedingte bauliche Maßnahmen (§ 7),
- 5. Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8),
- 6. Kostenzuschüsse für die Hilfe durch Training (§ 9).
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2020
08.05.2020
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
