§ 7
Umsetzung des Modellversuches
Die Bewilligung für Tagesmütter-/Tagesväterbetreuungsstätten kann von der Landesregierung für höchstens 15 Betreuungsstätten erteilt werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 7
Umsetzung des Modellversuches
Die Bewilligung für Tagesmütter-/Tagesväterbetreuungsstätten kann von der Landesregierung für höchstens 15 Betreuungsstätten erteilt werden.
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